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Wozu zum Notar?
Manche Verträge und Vereinbarungen müssen von einem Notar / einer Notarin beurkundet werden.
Wir unterstützen Sie beim Verfassen der Verträge und schließlich bei der notariellen Durchführung.
Unabhängig davon, ob Sie in Kaltenkirchen, Quickborn, Ellerau, Alveslohe, Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt oder Kellinghusen wohnen.
Das sind zum Beispiel:
- Kaufverträge
- Erbverträge
- Eheverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt