Kanzlei Gerken-Vertragsrecht-Kaltenkirchen

Wozu zum Notar?

Notariat –
Beurkundungspflicht

Als Notariat wird umgangssprachlich das Büro, in dem notarielle Angelegenheiten abgewickelt werden, bezeichnet. Manche Verträge und Vereinbarungen müssen von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden (Beurkundungspflicht), bei anderen ist es sinnvoll dies zu tun. Verträge, die beurkundungspflichtig sind und nicht beurkundet werden, sind unwirksam.

Ob Sie in Kaltenkirchen, Quickborn, Ellerau, Alveslohe, Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt oder Kellinghusen wohnen oder kaufen, Sie können bei uns in den Büroräumen beurkunden.

Diese Verträge müssen notariell beurkundet werden:

  • Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen
  • Erbverträge
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt

Diese Beurkundungen sind sinnvoll:

  • Testamente
  • Patientenverfügungen und -vollmachten

Sprechen Sie uns an.

Was soll das?

streiten ist nicht…

Im Vordergrund der notariellen Tätigkeit steht die Möglichkeit Handlungen vorzunehmen, die durch eigenes Handeln nicht möglich ist.

Entsprechend Ihrer Bedürfnisse können Sie Rechtsänderungen vornehmen, die Sie ohne Beurkundung durch einen Notar oder eine Notarin nicht erreichen können. Der Auftrag an uns ist deshalb häufig sehr formell. In diesem Rahmen muss der Notar unabhängig beraten.

Die zu beurkunden Verträge sind bereits ausgehandelt. Bei uns als beauftragtes Notarbüro wird nur noch „abgewickelt“.

Anwaltliche Vertretung hingegen ist parteilich, die notarielle Tätigkeit soll unabhängig von Einzelinteressen sein.